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Für Arbeitgeber

Spezielle Angebote im Bereich Arbeitsschutz und Infektionsschutz
Wir unterstützen Sie als Arbeitgeber im Bereich Arbeitsschutz und Infektionsschutz. Dazu bieten wir verschiedene Dienstleistungen an.

Kostenlose Bürgertests in Ihrem Unternehmen

Haben Sie mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt? Dann kommt unser Testmobil auch zu Ihnen! Oder an die Stelle, wo Ihre Mitarbeiter aktuell arbeiten – auf die Baustelle zum Beispiel.

Dazu vereinbaren Sie regelmäßig einen Testtermin mit uns und wir führen die Speichelanalyse („Lutschtest“) vor Ort durch. Dauer je Test nur 120 Sekunden – und danach werden die Ergebnisse als SMS mitgeteilt. Ihnen entstehen nur Fahrtkosten und eine Unkostenpauschale.


Regelmäßig kostenloser Online-Live-knowhow-transfer für Arbeitgeber

Sie kennen wirklich alle aktuellen Regeln und Vorgaben? Sie wissen wirklich, was im „Falle eines Falles“ alles geprüft wird? Sie möchten Ihre Belegschaft möglichst vor der Infektion schützen? dann ist unser Youtube-Live-Event für Sie genau richtig.

Alle drei Wochen berichten wir live und auf die aktuelle Situation bezogen aus Sicht eines CoVid19-Kompetenzzentrums, worauf Sie JETZT achten müssen. Alles aus Sicht des Arbeitgebers oder einer Führungskraft. Das Ganze als kostenloses Service, weil von den zuständigen Stellen gesponsert. Maximal 200 Teilnehmer je Landkreis. Sind Sie dabei?


Schulung Ihrer SiFa zur Durchführung von POC-Tests

Sie müssen nicht für Ihr Unternehmen teure Laientests kaufen, sondern können auch kostengünstig Antigen-POC Tests für „medizinisch geschultes Personal“ erwerben. Wir schulen Ihre Sicherheitsfachkraft für Arbeitsschutz oder Ihren BGM-Beauftragten darin, die Tests durchzuführen.


Anpassung Ihres Arbeitsschutzes in Bezug auf die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Gemäß der SARS-CoVid19-Arbetisstättenverordnung müssen Sie als Arbeitgeber ab EINEM ARBEITNEHMER einige neue Maßnahmen einführen. Kommt es zu einer CoVid-19 Infektion am Arbeitsplatz, ist dies ein Arbeitsunfall und Sie übernehmen als Arbeitgeber dafür die Haftung und eventuell auch einen Teil der Behandlungskosten.

„Wird grob fahrlässig die neue Arbeitsstättenverordnung nicht umgesetzt, haftet der unmittelbar Vorgesetzte persönlich und unmittelbar.“

Wir kontrollieren Ihren Arbeitsschutz zum Pauschalpreis – schnell und günstig!


Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung

Durch die Corona-Pandemie spielt bei Ihrem Arbeitsschutz die psychische Belastung eine noch größere Rolle.Als Arbeitgeber müssen Sie den psychischen Arbeitsschutz für alle Arbeitsplätze nachweisen. In Form einer psychischen Gefährdungsbeurteilung. Wir sind die Experten für dieses Thema – seit 2013! Gerne bieten wir Ihnen an, das Ganze Thema schnell, professionell und kompetent umzusetzen.


Möchten Sie ein individuelles Angebot? Dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf: